Einfahrts- und Ausfahrtssperren nach oder aus Tschechien dauern weiter in einer veränderten Form in nächstem Zeitraum des Notstandes ab 14. 4. 2020 bis 30. 4. 2020 (mit einem Vorbehalt einer späteren Änderung). Für alle Ausländer ohne Aufenthalt in Tschechien, gilt ein generelles Einreiseverbot nach Tschechien, unabhängig davon, ob sie aus einem Risikogebiet kommen oder nicht. Für EU-Staatsangehörige oder Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ist der Transit in Richtung Slowakei und Ungarn nicht mehr möglich, da diese Staaten ihre Grenzen für die Einreise komplett geschlossen haben. Achten Sie aber auch darauf, dass die Ausnahmen für die Pendler in Tschechien gelten. Bitte, folgen Sie vorsichtig die Informationen auf der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Prag, die die ganz genauen Anweisungen zu dieser Problematik regelmäßig gewährt sind.
Link: https://prag.diplo.de/cz-de/aktuelles/-/2317418
Beschluss der Regierung der Tschechischen Republik über die Verabschiedung einer Krisenmaßnahme (vom 6. April 2020 Nr. 387)
Pravidla pro vstup na území ČR a karanténní opatření (od 14. 4. 2020 00:00 po dobu trvání nouzového stavu)