Die tschechischen Unternehmer müssen sich auf die Erfüllung der Pflicht hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vorbereiten

Viele Unternehmer haben wohl gemerkt, dass im Februar 2022 im Rahmen des EU-Rats die Haltung zum Vorschlag der Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vereinbart wurde, die die Europäische Kommission erarbeitet hat. Dieser Vorschlag wird die europäische Strategie im Bereich der nachhaltigen Finanzierungen ergänzen.

Das Ziel des Richtlinienvorschlags ist, dass Unternehmer mit mehr als 250 Beschäftigten oder börsennotierte Unternehmer die Pflicht hätten, ihre environmentale und soziale Politik sowie die Politik der Verwaltung und Führung in standardisierte, begründete und geprüfte Informationsdokumente zu übertragen. Dies bedeutet eine größere Transparenz für Bürger, Verbraucher und Anleger, damit die Unternehmen ihre Aufgabe in der Gesellschaft erfüllen könnten. Die Änderungen werden in der Revision der Richtlinie über die Angabe von nichtfinanziellen Informationen aus dem Jahr 2014 reflektiert, wobei diese Änderungen ermöglichen werden, die Verantwortung der Unternehmen zu erhöhen, die Unterschiedlichkeit der nationalen Normen zu verhindern und den Übergang zur nachhaltigen Wirtschaft zu vereinfachen. Der Richtlinienvorschlag weitet den Wirkungsbereich aus, klärt und erweitert die Anforderungen an die Berichterstattung und gewährleistet, dass die Berichterstattung im Einklang mit verbindlichen EU-Standarden ist. Er legt ebenfalls die Pflicht fest, digitalen Zugang zu den Nachhaltigkeitsinformationen sicherzustellen.

Pressebericht des EU-Rates vom 24.02.2022

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