Vor kurzem hat das Parlament der Tschechischen Republik eine Novelle des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen, mit der grundlegende Änderungen insbesondere bei der Bestrafung des Verhaltens von Autofahrern auf den Straßen der Tschechischen Republik vorgenommen werden.
Ziel der vorgeschlagenen Änderungen ist es, die gefährlichsten Verstöße wirksamer zu sanktionieren, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Strafen für Bagatellverstöße zu verringern. Die Möglichkeit, ab dem Alter von 17 Jahren unter der Aufsicht eines Mentors zu fahren, soll zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr beitragen. Ziel ist es, Fahrkenntnisse zu erwerben, und die Anwesenheit eines erfahrenen Fahrlehrers kann dazu beitragen, gute Fahrgewohnheiten zu entwickeln. Das Fahren ohne Führerschein wird mit einer neuen Geldstrafe zwischen 25 000 CZK und 75 000 CZK, 4 Punkten und einem Fahrverbot von 18 bis 36 Monaten sanktioniert. Außerdem wird die Verweigerung eines Tests auf Alkohol und andere Sucht- und Betäubungsmittel mit einer Geldstrafe von 25 000 CZK bis 75 000 CZK und einem Fahrverbot von 18 bis 36 Monaten sanktioniert.
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