Verwatungsrechtliches und strafrechtliches Risiko der Umgehung internationaler Sanktionen gegen Russland nach tschechischem Recht

Die Sanktionsgesetze in der Tschechischen Republik verbieten es, wissentlich und gegebenenfalls vorsätzlich Handlungen vorzunehmen, die eine Umgehung der Verbote in den in der Tschechischen Republik geltenden Rechtsvorschriften bezwecken oder bewirken.

Bei der Ausübung von Geschäften mit Rechtsbeziehungen zu Russland und Weißrussland ist das erhöhte Risiko der Umgehung internationaler Sanktionen gegen Russland zu berücksichtigen, das beispielsweise mit a) Unternehmen aus Staaten, die mit dem russischen Regime sympathisieren oder Handelspartner Russlands sind, b) Unternehmen, die nicht den Verdacht erregen, dass internationale Sanktionen durch sie umgangen werden, z. B. in der EU ansässige Unternehmen mit russischer oder belarussischer Beteiligung natürlicher oder juristischer Personen; und c) mit sanktionierten Waren, die als nicht sanktionierte Waren ausgegeben werden sollen. Ebenso wie die Tschechische Republik im Falle der Nichteinhaltung ihrer Verpflichtungen mit Sanktionen seitens der EU-Behörden rechnen muss, können Verstöße gegen internationale Sanktionen durch Privatpersonen oder Unternehmen und andere Einrichtungen mit hohen Geldstrafen und in den schwersten Fällen auch strafrechtlich geahndet werden (Straftatbestand des Verstoßes gegen internationale Sanktionen gemäß Artikel 410 des Gesetzes Nr. 40/2009 Slg. Stragesetzes) Jeder, der geschäftliche oder sonstige Beziehungen in "gefährdeten" Gebieten oder mit "gefährdeten" Personen unterhält oder aufzunehmen beabsichtigt, muss daher stets rechtzeitig prüfen, ob sein Geschäftspartner oder Kunde nicht unter denjenigen aufgeführt ist, mit denen Kontakte und Geschäftsbeziehungen eingeschränkt oder ganz verboten sind, oder ob sie in Sektoren, Waren oder Dienstleistungen tätig sind, die einem Sanktionsregime unterliegen.

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