Unbefugter Zugang zu einem Computersystem und Informationsträger und strafrechtliche Verantwortung in der Tschechischen Republik

In der Tschechischen Republik ist die Vertraulichkeit von Computerdaten und Computersystemen (sowie von Teilen davon) geschützt. Das Computersystem ist gegen Bedrohungen seiner Sicherheit geschützt.

Die Integrität und Verfügbarkeit von Computerdaten und -systemen wird hingegen in erster Linie durch die Bestimmungen von § 230 Absatz 2 des (tschechischen) Strafgesetzbuchs geschützt. Verstöße gegen diese Grundsätze gelten im Allgemeinen als kriminelle Handlungen, die im Rahmen der Cyberkriminalität begangen werden. Aber auch scheinbar einfache Handlungen, die man häufiger antrifft, wie z. B. der unbefugte oder unrechtmäßige Zugang zu Schnittstellen sozialer Netzwerke wie Facebook, Instagram usw., sind strafbare Handlungen, für die der Täter im Sinne des tschechischen Rechts strafrechtlich verantwortlich gemacht werden muss. Diese Handlungen wurden von den Justizbehörden in der Tschechischen Republik bereits als strafbar eingestuft. Dies gilt auch für Situationen, in denen eine Sicherheitsmaßnahme mit einem sehr niedrigen Niveau einer solchen Sicherheitsmaßnahme oder ein Sicherheitsmangel in einem Computersystem im Sinne von § 230 Absatz 1 des (tschechischen) Strafgesetzbuchs überwunden wird. Zum Beispiel der Beschluss des Obersten Gerichts (Nejvyšší soud) vom 22. März 2023, Aktenzeichen 3 Tdo 74/2023, oder der Beschluss des Obersten Gerichts (Nejvyšší soud) vom 25. Juni 2024, Aktenzeichen 8 Tdo 450/2024.

Sollten Sie in der Tschechischen Republik mit irgendeiner Form von Internetkriminalität konfrontiert worden sein, steht Ihnen die Anwaltskanzlei von JUDr. Pavel Brach, LL.M., Rechtsanwalt, Telefonnummer: +420603929698, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., zur Verfügung und bietet Ihnen Rechtshilfe an.

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