Hinweis auf gesundheitliche Regelung für die persönliche Verhandlung im Büro des Rechtsanwalts

Sehr geehrte Mandanten. Die Priorität unserer Anwaltskanzlei ist es, dass unsere Mandanten und Mitarbeiter gesund und in der persönlichen Sicherheit werden, damit wir Ihnen qualitativ hochwertige und verlässliche Rechtsdienstleistungen bieten können, die Sie sich von uns wünschen. Wir möchten Sie darüber informieren, dass Sie bei Ihrem Besuch in unserem Büro die aktuellen Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen einhalten sollen und werden Sie mit uns mit einem Respirator oder einer Atemschutzmaske ins Kontakt treten. Wir danken sehr herzlich für die freundliche Akzeptanz unseres Ersuchens. JUDr. Pavel Brach, advokát & Team seiner Kanzlei.

Information für deutschsprechende Kunden für Rechtsdienstleistungen in Tschechien

Unsere Anwaltskanzlei verweist darauf, dass in der Tschechischen Republik nur solche Person berechtigt ist universelle Rechtsdienstleistungen anzubieten, die ein Rechtsanwalt ist. Der Rechtsanwalt in der Tschechischen Republik ist solche Person, die sich als „ADVOKÁT“ bezeichnet. Dies ist auch die gesetzliche Bezeichnung der angeführten Fachperson und solche Person enthält die Bezeichnung „ADVOKÁT“. Der Fachmann, der sich mit der tschechischen Bezeichnung „ADVOKÁT“ bezeichnet, ist auch die einzige Person, die fähig ist, Rechtsdienstleistungen im uneingeschränkten Umfang zu erbringen. Was Notare und Steuerberater betrifft, dann handelt es sich in der Tschechischen Republik zwar um Rechtsfachleute, die jedoch Rechtsdienstleistungen nur in klar definierten Rechtsbereichen ausüben dürfen, allerdings keine universellen Rechtsdienstleistung erbringen können. Im Hinblick darauf, dass aktuell in der Tschechischen Republik verschiedene Firmen und Berater vorkommen, die Rechtsdienstleistungen anbieten, wobei sie keine Rechtsanwälte oder Rechtsanwaltsfirmen sind, handelt es sich bei ihrer Tätigkeit um eine unerlaubte Tätigkeit und in manchen Fällen, insbesondere wenn sie im größeren Umfang ausgeübt wird, sogar um eine strafrechtliche Tätigkeit (unerlaubte Unternehmungstätigkeit gemäß § 251 des Strafgesetzes). Wir erlauben uns aus diesem Grund auf diesen Missbrauch hinzuweisen, der auch eine negative Auswirkung haben kann, falls der Kunde letztendlich einen nicht fachmännischen Ratschlag befolgt. Der Rechtsanwalt ist nicht nur der Fachmann auf seinem Gebiet, sondern vor allem eine Person, die für den Fall eines Schadens versichert ist, was man bei Personen, die keine Professionale sind, nicht erwarten kann.

Aus diesem Grund steht unsere Anwaltskanzlei allen Kunden bei der Lösung sämtlicher Rechtsanliegen zu Verfügung, die der Kunde in der Tschechischen Republik begegnen kann.

JUDr. Pavel Brach, advokát

Regelungen für die Ein- und Ausreisen nach oder aus Tschechien (ab 27.4.2020)

Mit rechtlicher Wirkung vom 27. April 2020 wurde die Einreise in die Tschechische Republik erheblich vereinfacht. Bitte folgen Sie der Website der jeweiligen Botschaft. Eine grundlegende Übersicht über Einschränkungen finden Sie jedoch in den Informationen, die unten heruntergeladen sind. Die Informationen gelten für die Dauer des Notfalls oder bis zur nächsten Änderung.

Link der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Prag
Link der Botschaft der Republik Österreich in Prag
Link der Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Prag

pdfÜbersicht über Beschränkungen und Verpflichtungen ab dem 27. April 2020 (Englisch)
pdfÜbersicht über Beschränkungen und Verpflichtungen ab dem 27. April 2020 (Tschechisch)
pdfBeschluss der Regierung der Tschechischen Republik Nr. 443 (in tschechischer Sprache)

Regelungen für die Ein- und Ausreisen nach oder aus Tschechien (ab 14.4.2020)

Einfahrts- und Ausfahrtssperren nach oder aus Tschechien dauern weiter in einer veränderten Form in nächstem Zeitraum des Notstandes ab 14. 4. 2020 bis 30. 4. 2020 (mit einem Vorbehalt einer späteren Änderung). Für alle Ausländer ohne Aufenthalt in Tschechien, gilt ein generelles Einreiseverbot nach Tschechien, unabhängig davon, ob sie aus einem Risikogebiet kommen oder nicht. Für EU-Staatsangehörige oder Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ist der Transit in Richtung Slowakei und Ungarn nicht mehr möglich, da diese Staaten ihre Grenzen für die Einreise komplett geschlossen haben. Achten Sie aber auch darauf, dass die Ausnahmen für die Pendler in Tschechien gelten. Bitte, folgen Sie vorsichtig die Informationen auf der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Prag, die die ganz genauen Anweisungen zu dieser Problematik regelmäßig gewährt sind.

Link: https://prag.diplo.de/cz-de/aktuelles/-/2317418

pdfBeschluss der Regierung der Tschechischen Republik über die Verabschiedung einer Krisenmaßnahme (vom 6. April 2020 Nr. 387)
pdfPravidla pro vstup na území ČR a karanténní opatření (od 14. 4. 2020 00:00 po dobu trvání nouzového stavu)

Ansage - ein gesetzlicher Nachfolger von Frau JUDr. Eva Lindauerová Duchoňová, LL.M.

Der Vorsitzende der Tschechischen Anwaltskammer hat durch seinen Bescheid vom 22. 11. 2019 festgestellt, dass Herr JUDr. Pavel Brach, advokát, ein gesetzlicher Nachfolger von Frau JUDr. Eva Lindauerová Duchoňová, LLM, in der Tätigkeit ihrer Advokatur geworden ist, weil sie aus der Liste der an der Tschechischen Anwaltskammer geführten Anwälte für ihren plötzlichen Tod ausgestrichen worden ist. Aus diesem Grund gebe ich kund, dass ihre bisherigen Klienten sich zu einer Zurede über nächstes Vorgehen in den Angelegenheiten, die sie für sie bis nun gelöst worden ist.

JUDr. Pavel Brach,Rechtsanwalt

SEHR WICHTIG: Neue Datenschutz-Grundverordnung ab 25. 5. 2018

Ab 25. Mai 2018 müssen alle Betriebe mit Personendaten sorgfältiger umgehen. Vergessen Sie nicht Ihre Rechte im Zusammenhang mit dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten, die Sie haben.

Ihre Grundrechte sind: Recht auf den Zugang zu den personenbezogene Daten, Recht auf die Berichtigung bzw. Ergänzung, Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden), Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Recht auf Datenübertragbarkeit, Beschwerderecht, Recht kein Objekt des automatisierten individualer Entscheidungsfindung mit rechtlichen oder ähnlichen Folgen, einschließlich Profilings zu sein.

Detailliert und einfach schön waren Ihre Rechte in Kurier.at beschrieben (Quelle: Kurier.at, Anita Staudacher, am 26.4.2018): Neue Datenschutz-Grundverordnung: Was KMU jetzt wissen müssen

Hinweis auf die wichtigen Änderungen des tschechischen Pflanzenschutzgesetzes ab 1. 12. 2017

Die Anwaltskanzlei JUDr. Pavel Brach erlaubt sich, Sie auf bedeutende legislative Änderungen des Gesetzes über die Pflanzenschutzbehandlung aufmerksam zu machen. Die Änderungen in der  rechtlichen Regelung des Importes und der Beförderung der Pflanzenschutzmittel auf dem Gebiet der Tschechischen Republik und betreffend ihren Vertrieb treten am 01.12.2017 in Kraft. Beachten Sie diese Änderungen in diesem Zusammenhang bei Ihrer Tätigkeit und bereiten Sie sich auf diese rechtzeitig vor.
Wir stehen Ihnen bei rechtlichen Problemen schon das vierte Jahr zu Verfügung und können auch Ihnen in Rechtssachen, die Sie belasten, behilflich sein.

JUDr. Pavel Brach, Rechtsanwalt

Information für Klienten

Sehr geehrte Mandanten, seit 10. 3. 2017 bis 22. 3. 2017 bin ich nicht in Tschechien anwesend. Im Notstand bin ich nur durch meine E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) erreichbar, oder auf Skype (Pavel1976), oder auf Whatsapp und Viber. Telefonisch bin ich nicht erreichbar. Versuchen Sie nicht, mich telefonisch zu kontaktieren.

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis, JUDr. Pavel Brach

Information für Klienten

osvedceni zivotni prostrediMit Hinsicht auf eine Spezialisierung meiner Anwaltskanzlei auf Verwaltungsrecht, Landwirtschaftsrecht und Umweltrecht mit dem Ziel die Qualität meiner Rechtsdienstleitungen zu behalten, ist es notwendig einen richtigen Schritt mit der Äre und aktuellen rechtlichen Zustand zu halten. Deshalb erhöhen sich und vertiefen ich und meine Kollegen ihre Kenntnisse und Erfahrungen. Zuletzt ist es im letzten Monat gewesen, wenn ich ein Studienprogramm an der Juristischen Fakultät der Karlsuniversität in Prag „Neues Recht für die Umwelt“ absolviert.

 

JUDr. Pavel Brach, advokát

Hinweis auf den Umzug des Büros

Hiermit weise ich darauf hin, dass die Adresse von der Kanzlei vom Rechtsanwalt JUDr. Pavel Brach mit der Gültigkeit vom 1. 2. 2016 verändert wird. Die Kanzlei und zugleich auch die Stelle für einen Verkehr mit Klienten wird neu auf der Adresse platziert: Roztylská 1860/1, Prag – Chodov, PLZ: 148 00, Tschechien. Die anderen Kontaktangaben werden nicht damit berührt und gelten weiter ohne Änderungen.

Die Beachtung von der UNHCR in Tschechien auf grundsätzliche Informationen über die Fortschritte in den Abschiebelagern für Flüchtlingen Zastávka u Brna und Bělá pod Bezdězem

Die UNHCR hat veröffentlich, wie sich als Flüchtling in tschechischen Abschiebelagern zu benehmen. Da ist die Hinweisung auf die notwendigen Informationen (in Englisch): hier

Gerichtshof der Europäischen Union: Fahrverbot in einem EU-Staat

Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft in Luxemburg entschied letzte Woche darüber, dass einem Inhaber des Führerscheins ein anderer Mitgliedstaat die Fahrererlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen in diesem Staats wegen einer Zuwiderhandlung entziehen kann, die geeignet ist, die fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen herbeizuführen. Mit anderen Worten: Ein Mitgliedstaat der EU kann die Gültigkeit des Führerscheins abzulehnen, wenn der Fahrer in seinem Hoheitsgebiet eine Zuwiderhandlung begangen hat, die zum Entzug der Fahrererlaubnis führt. Die Entscheidung des Gerichtshofs der EU ist für alle innerstaatlichen Gerichte verbindlich, die gegebenenfalls ein ähnliches Problem verhandeln werden und die nunmehr die Sache im Einklang mit der Entscheidung des Gerichtshofes zu entscheiden haben.

Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln

Diese Verordnung enthält Bestimmungen über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in kommerzieller Form sowie über ihr Inverkehrbringen, ihre Verwendung und ihre Kontrolle innerhalb der Union. Die Verordnung verbessert das Schutzniveau für die Gesundheit und die Umwelt, trägt zu einem besseren Schutz der landwirtschaftlichen Produktion bei, erweitert und konsolidiert den gemeinsamen Markt für Pflanzenschutzmittel.

Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen

Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen, das heißt, Forderungen, deren Höhe 2000 EUR nicht überschreitet, gilt für grenzüberschreitende Streitigkeiten in Zivil- und Handelssachen. Das Verfahren ist ab 2009 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme Dänemarks anwendbar und steht den Bürgern als Alternative zu den in den Mitgliedstaaten bestehenden innerstaatlichen Verfahren zur Verfügung.

Tschechisches Innenministerium veröffentlicht die Regelungen für einen Aufenthalt in Tschechien

Auf dieser Homepage können Sie ein Informationsblatt vom Aufenthalt für EU – Bürger und ihre Familienangehörige. Dieses Informationsblatt ist bestimmt für Bürger der EU und für ihreFamilienangehörige und gibt Informationen zum Aufenthalt auf dem Gebiet der Tschechischen Republik. Es dient zur Grundorientierung in dem Gesetz über den Aufenthalt von Ausländern auf dem Gebiet der Tschechischen Republik nach gültiger Fassung (Gesetz Nr.326/1999 Gbl., über den Aufenthalt von Ausländern auf dem Gebiet der Tschechischen Republik und über Änderungen einiger Gesetze in Fassung späterer Novellen.

pdfDas Informationsblatt hier.

Drogenbesitz in Tschechien: Eigenbedarf muss künftig restriktiver ausgelegt werden

Oberstes Gericht verschärft Richtwerte für Besitz von Crystal Meth und Marihuana.

Das Oberste Gericht in Brünn hat am Mittwoch den 9. 4. 2014 die bisherige Eigenbedarfsregelung für Drogenbesitz in Tschechien verschärft.

Konkret hat das Gericht Stellung genommen zu der Frage, was eine "größere als geringe Menge" für verschiedene Drogen bedeutet, deren Besitz in Tschechien gesetzlich verboten ist.

Anzeige über eine Eintragung Herrn JUDr. Pavel Brach, advokát (Rechtsanwalt in Tschechien/Prag) in die von der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Prag geführte Liste von Rechtsanwälten

JUDr. Pavel Brach, advokát, macht allen bekannt, dass er zum 25. 7. 2013 in die von der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Prag geführte Liste von Rechtsanwälten eingetragen worden ist. Er ist deswegen bereit, den Bürgern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, sowie den anderen deutschsprachigen Bürgern aus weiteren Ländern in sämtlichen Rechtsgebieten zu helfen. Telefon: +420 603 920 698. E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Die Liste der bei der Botschaft Deutschlands in Prag geführten Rechtsanwälte – hier:
http://www.prag.diplo.de/contentblob/2699564/Daten/

JUDr. Pavel Brach, Advokát, ganz neu auf dem Sozialnetz YELP

JUDr. Pavel Brach, Advokát, macht Ihnen bekannt, dass er ganz neu auf dem Sozialnetz YELP ist. Registrieren Sie sich, melden Sie sich an und würdigen Sie mich.

Ich freue mich hauptsächlich auf günstige Anklänge: http://www.yelp.cz/biz/judr-pavel-brach-advokát-praha

Informationen für die Klienten

JUDr. Pavel Brach, Advokat (Rechtsanwalt), ankündigt,

 

daβ er vom Anfang Mai 2013 seine Dienstleistungen im Rechtsbereich um eine Beglaubigung der Unterschriften in der Form eine Anwaltserklärung von der Echtheit der Unterschriften und um die Depositenverwaltung (Geld, Urkunden usw.) für den Zweck einer Erfüllung der Verpflichtung nach den durch die Klienten abgeschlossenen Verträgen verbreitet.

Verständlich, in diesem Fall ebenso gilt, daβ diese Vollziehung der Dienste mit einer Hinsicht auf die Interesse des Klienten und regelmäßig jederzeit nach dem Bedarf des Klienten ausgeübt wird.

 

In Prag, den 13. 5. 2013
JUDr. Pavel Brach

Neues Büro

büroAb 30. 4. 2013 finden Sie uns in unseren neuen Räumen: Donská 275/9, Prag 10, PLZ: 101 00, Tschechien.

Kontakt

Sitz:
Klapálkova 3132/4
Praha 11 – Chodov
149 00

Büroräume (Zweigstelle):
Roztylská 1860/1
Praha 4 – Chodov
148 00

Das graphische Zeichen BRACH LEGAL ist ein am Amt für industrielles Eigentum unter der Nr. 402963 eingetragene Schutzmarke, deren Verwendung nur mit der Zustimmung ihres bevollmächtigten Inhabers JUDr. Pavel Brach, LL.M., advokát, möglich ist. Das Handelszeichen BRACH LEGAL ist eine beim Amt für industrielles Eigentum unter der Nr. 392805 eingetragene Schutzmarke, deren Verwendung nur mit der Zustimmung ihres bevollmächtigten Inhabers, JUDr. Pavel Brach, LL.M., advokát, möglich ist. Das Urheberrecht am Inhalt dieser Webseiten wird von JUDr. Pavel Brach, LL.M., Rechtsanwalt ausgeübt. Jegliche Nutzung von Teilen oder des gesamten Werkes, insbesondere die Vervielfältigung und Verbreitung mit beliebigen Mitteln, mechanisch oder elektronisch, in tschechischer oder einer anderen Sprache, ist ohne Genehmigung dieser Person verboten. Die Vervielfältigung des Inhalts zum Zwecke der automatisierten Text- oder Datenanalyse gemäß § 39c des tschechischen Urheberrechtsgesetzes ist ohne seine Zustimmung ebenfalls untersagt.